Datum: 27.11.2024

Aktenzeichen: 4 Sa 8/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2024 (30 Ca 2013/23) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.


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