Datum: 27.11.2024
Aktenzeichen: 4 Sa 8/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2024 (30 Ca 2013/23) wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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