Am 25. September 2022 verstarb die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Barbara Kramer nach langer schwerer Krankheit.
Frau Dr. Barbara Kramer wurde 1961 in Lauterbach geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und war während ihres Studiums und ihrer Referendarzeit langjährig am Lehrstuhl von Prof. Dr. Stürner wissenschaftlich tätig. Im Jahr 1998 wurde sie mit ihrer Dissertation „Die Güteverhandlung - Prozessuale Schlichtung in Arbeitssachen“ zur Dr. jur. promoviert.
Im Jahr 1992 trat Frau Dr. Barbara Kramer in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ein. Zunächst war sie kurze Zeit beim Arbeitsgericht Stuttgart, dann lange Jahre beim Arbeitsgericht Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen tätig. Im Jahr 2002 wurde sie zur Vizepräsidentin und im Jahr 2003 zur Präsidentin des Arbeitsgerichts Freiburg befördert. Nach mehr als fünfjähriger Tätigkeit als Präsidentin wurde sie im Jahr 2009 zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht bei den Kammern Freiburg ernannt.
Sie stand als Richterin wie als Dienstvorgesetzte Neuerungen immer aufgeschlossen gegenüber und konnte andere für ihre Ideen begeistern. Den Menschen, mit denen sie in ihrem Beruf zusammentraf, begegnete sie sehr zugewandt und freundlich. Sie übte trotz ihrer schweren Krankheit die von ihr hochgeschätzte Aufgabe der Richterin mit bewundernswerter Kraft bis zuletzt aus.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit verliert mit Frau Dr. Barbara Kramer eine prägende Persönlichkeit, die durch ihr breites Wirken sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Verwaltung allseits große Wertschätzung und Anerkennung genoss. Wir werden Frau Dr. Barbara Kramer ein ehrendes Andenken bewahren.