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Datum: 19.11.2024
Aktenzeichen: 11 Sa 15/24
1. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 27.3.2024 - 3 Ca 433/23 - dergestalt abgeändert, dass die Klägerin auf die Widerklage verurteilt wird, an die Beklagte 1.400 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.12.2023 an die Widerklägerin zu bezahlen und die Widerklage im Übrigen abgewiesen wird.
2. Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 13 % und die Beklagte 87 %. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 8 % und die Beklagte 92 %.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.