Datum: 26.11.2024

Aktenzeichen: 15 Sa 36/23

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 23.05.2023 - 6 Ca 273/21 - abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 107,8 Arbeitsstunden gutzuschreiben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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