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Datum: 21.11.2024
Aktenzeichen: 3 Sa 63/23
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. August 2023 - 18 Ca 651/23 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
2. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 56 % und der Beklagten 44 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.