Datum: 21.11.2024

Aktenzeichen: 3 Sa 63/23

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. August 2023 - 18 Ca 651/23 - teilweise abgeändert.

   Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

2. Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 56 % und der Beklagten 44 % auferlegt.

   Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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