Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
23.11.2023 17 Sa 12/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 13. Dezember 2022 (Az. 27 Ca 307/21) wird - einschließlich des Auflösungsantrags - zurückgewiesen. 

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 

3. Die Revision wird nicht zugelassen. 

23.11.2023 17 Sa 64/22

I. Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 28. September 2022 (Az. 2 Ca 163/21) teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst: 

1. Das Versäumnisurteil vom 30. März 2022 (Az. 2 Ca 163/21) wird teilweise aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger den Betrag von 1.294,93 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. März 2021 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten und die weitergehende Klage abgewiesen.  

3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen mit Ausnahme der durch die Säumnis vom 30. März 2020 entstandenen Kosten, die der Kläger zu tragen hat. 

II. Von den Kosten der Berufungsverfahren haben der Kläger 67 % und die Beklagte 33 % zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

22.11.2023 21 Sa 2/23

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30. November 2022 - 14 Ca 1655/22 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

16.11.2023 3 Sa 12/23

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 17. Januar 2023 - 12 Ca 1342/21 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

22.11.2023 4 TaBV 2/23

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 6 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 28.02.2023 (12 BV 6/22) wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

27.11.2023 9 Sa 27/23

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kn. Offenburg vom 14.03.2023, 5 Ca 202/22 abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die mit Wirkung vom 01.01.2022 durchgeführte Kürzung des Sockelbetrags um 25 % und der Ausschluss des verbleibenden Betrages an Tarifanpassungen
auf der Grundlage der Betriebsvereinbarung „5.3 Nachtrag NT ERA Sockelbetrag Kürzung“ vom 04.12.2020 gegenüber dem Kläger unwirksam ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.
3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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