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Gerichtsaufbau


Bild zeigt einen Treppenaufgang

Die Gerichte für Arbeitssachen sind dreistufig aufgebaut. Auf Länderebene wird die Rechtssprechung in Arbeitssachen in 1. Instanz durch die Arbeitsgerichte und in 2. Instanz durch die Landesarbeitsgerichte ausgeübt. Auf Bundesebene ist in 3. Instanz das Bundesarbeitsgericht mit Sitz in Erfurt errichtet. Das folgende Schaubild verdeutlicht den Gerichtsaufbau:

 

 

  Das Schaubild zeigt den Aufbau der dreistufigen Arbeitsgerichtsbarkeit - untere Ebene die Arbeitsgerichte mit den Außenkammern, mittlere Ebene das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit den Außenkammern, obere Ebene das Bundesarbeitsgericht

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

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