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Datum: 03.05.2024
Aktenzeichen: 9 Sa 4/24
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell vom 16.11.2023 - 7 Ca 216/23 - abgeändert:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.440,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird zugelassen.