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Entschädigung
Die Tätigkeit als Beisitzer bei den Gerichten für Arbeitssachen ist ein Ehrenamt.
Es besteht Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis, Verdienstausfall, Fahrtkostenersatz und Aufwandsentschädigung. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Teilnahme an den Sitzungen und für etwaige Schulungsveranstaltungen von der Arbeit freizustellen.