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Ergänzende Medienmitteilung des Landesarbeitsgerichts zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Gerichtsakte

Datum: 16.04.2019

Ergänzende Medienmitteilung
zur Medieninformation des Justizministeriums
vom 16. April 2019

Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ist die erste vollständig digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Seit Anfang April 2019 ist der flächendeckende Rollout der elektronischen Gerichtsakte in der Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg abgeschlossen. Im Oktober 2018 begannen das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg und das Arbeitsgericht Stuttgart nach einer Pilotierungsphase mit der umfassenden Einführung der elektronischen Akte. Als letztes der neun baden-württembergischen Arbeitsgerichte hat nun das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen Anfang April 2019 die elektronische Akte eingeführt. Damit ist die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg die erste digital arbeitende Flächengerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

Digitaler Workflow und schnelle Verfahrensabläufe – das ist das Ziel eines Jahrhundertprojekts, das die Arbeit in der Justiz und die Kommunikation mit den Rechtsanwälten und Bürgern grundlegend verändern soll. Das Landesarbeitsgericht und die neun Arbeitsgerichte bearbeiten alle neu eingehenden Verfahren ohne Papierzweitakte vollständig digital. Die seit Jahrhunderten verwendete Papierakte wird in wenigen Monaten ausgedient haben.

Im Vergleich zur Papierakte bietet die elektronische Akte viele Vorteile: Gerichtsinterne Aktenlaufzeiten fallen vollständig weg, weil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit auf die elektronischen Akten Zugriff haben. Durch den elektronischen Rechtsverkehr werden die Postlaufzeiten von Schriftsätzen eingespart, weil die Dokumente „auf Knopfdruck“ über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an die Rechtsanwälte versandt werden können. Damit werden insgesamt kürzere Verfahrenszeiten möglich. Das Gericht spart sich das Ausdrucken und den Postversand von Schriftstücken. Für die Bearbeitung der Verfahren hält die elektronische Akte sogenannte Strukturierungswerkzeuge bereit, die es den Richtern ermöglichen, den Vortrag der Parteien übersichtlich zu ordnen. Die elektronischen Dokumente lassen sich deutlich leichter durchsuchen und strukturieren; zitierte Gerichtsentscheidungen können komfortabel mit einem Klick in den juristischen Datenbanken abgerufen werden.

Die Vorteile der elektronischen Akte werden vor allem in den mündlichen Verhandlungen deutlich: Alle Sitzungssäle sind mit großen Bildschirmen ausgestattet, auf denen die Richterinnen und Richter Dokumente visualieren können. Der Zugriff auf die juristischen Datenbanken und auf das Internet ist unproblematisch möglich. Umfangreiche Vergleichstexte können mit den Prozessbevollmächtigten gemeinsam am Bildschirm erarbeitet werden.

Die Einführung der elektronischen Akte ermöglicht neue Arbeitsformen: Die jederzeitige Verfügbarkeit der elektronischen Akte macht das zeitweise Arbeiten im Homeoffice möglich. Das Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Stuttgart erproben seit Februar 2019 das mobile Arbeiten im nichtrichterlichen Dienst. Bereits nach den ersten Testwochen lässt sich sagen, dass das mobile Arbeiten von den Beschäftigten sehr gut angenommen wird. Die mobile Arbeit trägt nicht nur zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei, sondern bietet auch Vorteile für die Dienststellen, weil hierdurch die Arbeitsumfänge von Teilzeitkräften erhöht werden können – in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein wichtiger Vorteil.

Die Einführung eines so komplexen Systems wie der elektronischen Gerichtsakte bringt es zwangsläufig mit sich, dass die Anwenderfreundlichkeit der Software noch optimiert werden kann. Die Abstimmung zwischen der gerichtlichen Software und dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist noch nicht perfekt gelöst. Die Anwaltschaft macht erst zögerlich davon Gebrauch, ihrerseits elektronische Dokumente an die Arbeitsgerichte zu senden. Daher sind die Scan-Aufwände bei den Arbeitsgerichten noch hoch. Diese Probleme werden sich aber im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses bewältigen lassen.

Noch nicht gelöst ist auch die Frage, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit künftig mit den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden elektronisch kommunizieren kann. Bisher steht den Verbänden des Arbeitslebens kein elektronisches Postfach zur Verfügung. Daher müssen schleunigst die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Verbandsvertreter in gleicher Weise wie die Rechtsanwälte mit der Arbeitsgerichtsbarkeit elektronisch kommunizieren können.

Insgesamt stehen die elektronische Akte und der elektronische Rechtsverkehr für einen Imagewandel der Justiz: Zeitgemäß, schnell und effizient – das ist das Ziel der Digitalisierung in der Justiz.

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