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Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Marion Kaiser im Ruhestand

Datum: 26.10.2020

Mit Ablauf des 30. September 2020 ist die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Marion Kaiser in den Ruhestand getreten.

Frau Kaiser wurde am 15. September 1957 in Stuttgart geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen von 1976 bis 1982. Im Juni 1982 legte Frau Kaiser das Erste juristische Staatsexamen ab. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Frau Kaiser ab August 1982 beim Landgericht Stuttgart. Im Juli 1985 legte sie das Zweite juristische Staatsexamen ab.

Am 1. Februar 1986 trat Frau Kaiser in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ein. Sie war zunächst beim Arbeitsgericht Freiburg – Kammern Offenburg – und ab 1. Juli 1986 beim Arbeitsgericht Mannheim tätig. Am 1. Februar 1987 wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit ernannt und an das Arbeitsgericht Stuttgart versetzt. Am 23. Dezember 1999 wurde Frau Kaiser zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ernannt.

Neben ihrer dienstlichen Tätigkeit engagierte sich Frau Kaiser in richterlichen Mitwirkungsgremien. Jahrelang war sie im Arbeitsgericht Stuttgart Mitglied des Richterrats und im Landesarbeitsgericht Mitglied des Präsidiums. Außerdem war sie viele Jahre Mitglied des Richterwahlausschusses.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg verliert mit Frau Kaiser eine allseits anerkannte Richterin und geschätzte Kollegin. Frau Kaiser genoss einen sehr guten Ruf in der Arbeitsgerichtsbarkeit, in der Rechtsanwaltschaft, bei den Verbänden und bei den ehrenamtlichen Richtern.

Dr. Eberhard Natter
Präsident des Landesarbeitsgerichts

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