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Datum: 27.05.2024
Aktenzeichen: 11 Ca 5414/24
Urteil vom 27.05.2024
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 750,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 750,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.