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Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: 28 Ca 6118/23
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung mit
sozialer Auslauffrist vom 17.11.2023 zum 30.06.2024 beendet wird.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen
3.Der Kläger trägt 2/3 und die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.