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Datum: 12.06.2024
Aktenzeichen: 20 Ca 865/23
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 12.09.2023 nicht
aufgelöst wird.
2.Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum 30.04.2024 aufgelöst und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 50.000,-
EUR brutto als Abfindung zu bezahlen.
3.Die Widerklage wird abgewiesen.
4.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5.Der Streitwert wird auf 13.460,26 EUR festgesetzt.
6.Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.