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Datum: 05.08.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 459/24
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 28.10.2024 nicht beendet wurde.
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 1/4, der Beklagtenseite zu 3/4 auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 16.000,00.