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Datum: 17.11.2025
Aktenzeichen: 24 Ga 71/25
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verfügungsklägerin
wird zurückgewiesen.
2. Der Widerantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der
Verfügungsbeklagten wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Verfügungsklägerin 2/3 und die
Verfügungsbeklagte 1/3 zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 9.132,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.