Zum Inhalt springen

Datum: 18.11.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 285/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Arbeitsvergütung in Höhe von EUR 1.190,52 brutto nebst Zinsen aus dem sich daraus ergebenden Nettobetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz seit dem 01.07.2024 zu bezahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.

3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 1.190,52.