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Datum: 11.02.2026

Aktenzeichen: 15 Ca 4012/25

Urteil
1. Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, die Klägerin mindestens an einem 1 Tag in der Woche mit zu augenärztlichen Operationen mit einem Zeitumfang von mindestens 4 h wöchentlich zu beschäftigen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten zu 86,6%, die Beklagte zu 2 zu 13,4%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Klägerin zu 86,6% und die Beklagte zu 2 zu 13,4%. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt die Klägerin zu 100%, außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2 trägt die Klägerin zu 73,1% und die Beklagte zu 2 zu 26,9%.
4. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 75.202,49 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.