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Datum: 03.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 7407/25

Urteil 

im Namen des Volkes:

 

1.    Die Klage wird abgewiesen.

 

2.    Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 4.889,51 EUR festgesetzt.

 

4.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.