Datum: 03.03.2026
Aktenzeichen: 3 Ca 7407/25
Urteil
im Namen des Volkes:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 4.889,51 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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