Zum Inhalt springen

Datum: 05.05.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 327/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 12.08.2025 nicht beendet wurde. 
2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Es wird festgestellt, dass der Kläger/Widerbeklagte verpflichtet ist, sämtliche materiellen Schäden, die der Beklagten/Widerklägerin aufgrund der durch den Kläger/Widerbeklagten erfolgten Installation und Nutzung sog. PowerShell -Skripte im Zeitraum zwischen April und August 2025 entstanden sind, sowie künftig entstehen werden, zu ersetzen. 
4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Kläger-/Widerbeklagtenseite zu 72 %, der Beklagten-/Widerbeklagtenseite zu 28 % auferlegt. 
5. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 34.276,16.