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Datum: 09.07.2025

Aktenzeichen: 13 Ca 158/24

1.)   Die Klage wird abgewiesen. 

2.)   Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 

3.)   Der Streitwert wird auf 488,94 Euro festgesetzt. 

4.)   Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.