Zum Inhalt springen

Datum: 12.06.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 6701/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung des Beklagten vom 06.10.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.615.- Euro brutto abzüglich erhaltener
179,39 Euro zu bezahlen.
3) Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.615.- Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.