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Datum: 12.06.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 6882/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 30.09.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Kündigungsrechtsstreits als Maschinenbeschicker weiter zu beschäftigen.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 3/25 und die Beklagte 22/25
zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 14.943,32 Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.