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Datum: 03.03.2026

Aktenzeichen: 14 Ga 17/26

1) Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2) Der Verfügungskläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.338,20 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.