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Datum: 26.05.2025
Aktenzeichen: 20 Ca 410/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2024, dem Kläger zugegangen am 28.03.2024, nicht beendet wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom 04.04.2024, dem Kläger zugegangen am 05.04.2024, nicht beendet wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,- EUR brutto nebst Jahreszinsen in Hö-he von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 11.04.2024 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, das vom Kläger am 28.03.2024 aufgenommene Lichtbild zu löschen, sämtliche davon
bestehenden Kopien zu vernichten und dies gegenüber dem Kläger schriftlich zu bestätigen.
5. Die Widerklage wird abgewiesen.
6. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
7. Der Streitwert wird auf 74.995,06 EUR festgesetzt.
8. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.