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Datum: 20.01.2026

Aktenzeichen: 21 Ca 6117/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 25. November 2024 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 13.330,77 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.