Zum Inhalt springen

Datum: 28.08.2025

Aktenzeichen: 

22 Ca 2728/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 11.04.2025 nicht aufgelöst wurde.
2 Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.