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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 23 Ga 77/25

Urteil
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits 
3. Der Streitwert wird auf EUR 12.096,- festgesetzt. 
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.