Datum: 05.11.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 198/23

1.Es wird festgestellt, dass der Entzug der Erlaubnis zur Durchführung einer Nebentätigkeit unwirksam ist. 
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 80 %, der Beklagtenseite zu 20 % auferlegt. 
4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 22.690,30.

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