Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 25.04.2024
Aktenzeichen: 27 Ca 388/22
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 8.000,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 24.12.2022 zu bezahlen.
2.Die Widerklage wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 18.659,00.