Datum: 05.11.2024

Aktenzeichen: 27 Ca 478/23

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten durch die Kündigung vom 28.09.2023 nicht zum 30.04.2024 aufgelöst wurde. 
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 1/4, der Beklagtenseite zu 3/4 auferlegt. 
4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 14.000,00. 


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