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Datum: 13.10.2026
Aktenzeichen: 3 BV 22/26
Beschluss:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags zu Ziff. 1 eingestellt.
2. Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Antragsgegners zur Eingruppierung des Arbeitnehmers XXX in Entgeltgruppe 13 des Absch.
4 von Teil II des TV-EGV Autobahn als erteilt gilt.