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Datum: 13.10.2026

Aktenzeichen: 3 BV 8/26

Beschluss:

Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Eingruppierung des Arbeitnehmers XXX in Entgeltgruppe 9a Entgeltstufe 6 von Teil I des TV-EGV Autobahn wird ersetzt.