Zum Inhalt springen

Datum: 26.02.2025

Aktenzeichen: 4 TaBV 5/24

1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kn. Ludwigsburg - vom 11.04.2024 (12 BV 18/23) wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.