Beim Landesarbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan:
2023
Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 188 KB)
1.
Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 109 KB)
2. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 257 KB)
3. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 430 KB)
4. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 196 KB)
5. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 190 KB)
6. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 193 KB)
7. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 278 KB)
8. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 274 KB)
9. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 260 KB)
10. Nachtrag zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 192 KB)