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Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Klaus Hennemann im Ruhestand
Datum: 25.03.2010
Kurzbeschreibung:
Mit Ablauf des 31.03.2010 tritt der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Klaus Hennemann in den Ruhestand.
Herr Hennemann wurde am 25.03.1945 in Fischbeck/Niedersachsen geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg von 1967 bis 1971 und leistete den Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart von 1972 bis 1975. Am 03.11.1975 trat Herr Hennemann in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und begann seine richterliche Tätigkeit bei den Arbeitsgerichten Karlsruhe und Pforzheim. Am 14.12.1978 wurde Herr Hennemann zum Richter auf Lebenszeit ernannt.
Am 14.01.1980 wechselte Herr Hennemann zum Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg. Dort war er mit wenigen Unterbrechungen bis zum Jahr 1996 tätig. Nach einer vorherigen halbjährlichen Abordnung zum Landesarbeitsgericht wurde er am 27.06.1996 zum Vorsitzenden Richter beim Landesarbeitsgericht ernannt. Er war seit diesem Zeitpunkt bei den Kammern Mannheim Vorsitzender der 12. Kammer.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Hennemann in vielfältiger Weise für die Belange der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Richterschaft. Von 1989 bis 2009 war er ununterbrochen Mitglied des Präsidialrats. Von 1990 bis 2005 war er Redakteur und Mitherausgeber der Zeitschrift „Betrifft: Justiz“, einer Zeitschrift für Rechtspolitik und Justiz. Im März 1987 war er Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung (NRV). In dieser Berufsvereinigung ist er der Sprecher der Fachgruppe „Arbeitsrecht“.
Das Landesarbeitsgericht verliert mit Herrn Hennemann eine überaus engagierte und allseits geschätzte Persönlichkeit, die das Richteramt mit hohem Berufsethos und (Selbst)reflexion ausgefüllt hat.