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Herr Stephan Müller zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt
Datum: 27.12.2010
Kurzbeschreibung:
Am 23. Dezember 2010 hat der Ministerpräsident Herrn Richter am Arbeitsgericht Stephan Müller zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt.
Herr Stephan Müller, geb. am 27.11.1955, war nach Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und anschließendem Referendariat zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Mannheim und sodann als Fachabteilungsleiter Arbeitsrecht im Personal- und Sozialwesen in einem Chemieunternehmen tätig. Am 2. März 1987 trat Herr Müller in die Arbeitsgerichtsbarkeit ein. Er war bei den Arbeitsgerichten Mannheim und Pforzheim tätig. Am 26. Oktober 1989 wurde Herr Müller zum Richter auf Lebenszeit ernannt und dem Arbeitsgericht Karlsruhe zugewiesen. Am 1. Februar 1995 wechselte er zum Arbeitsgericht Mannheim. Im Jahr 1998 erfolgte eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht. Seit 9. November 2007 war Herr Müller ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Karlsruhe.
Das Präsidium hat Herrn Müller mit dem Vorsitz der Kammer 12 (auswärtige Kammern Mannheim) betraut.