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Datum: 14.01.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 39/25

1. Die Berufung der Beklagten gegen das urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22. Mai 2025 (28 Ca 7244/24) wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 
 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.