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Datum: 28.01.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 50/25

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 18. Juli 2025 (3 Ca 340/24) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.