1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 18. Juli 2025 (3 Ca 340/24) abgeändert. Die
Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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