Datum: 11.02.2026
Aktenzeichen: 21 Sa 55/25
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 31. Juli 2025 — 1 Ca 490/24 — wird
zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.