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Datum: 11.03.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 57/25

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen vom 16. September 2025 (27 Ca 21/25) wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3. Die Revision wird nicht zugelassen.