Datum: 11.03.2026
Aktenzeichen: 4 Sa 53/24
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.09.2023 (11 Ca 1579/23) abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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