Datum: 15.07.2026
Aktenzeichen: 4 Sa 56/25
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Stuttgart vom 3. September 2025 (24 Ca 8/25) wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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