Datum: 31.07.2026
Aktenzeichen: 7 Sa 9/26
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.12.2025 – 17 Ca 6680/24 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
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