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Datum: 16.09.2026

Aktenzeichen: 21 TaBV 8/25

I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 6. November 2025 - 1 BV 4/25 - wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.