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Datum: 16.09.2026

Aktenzeichen: 21 Sa 62/25

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 
8. Mai 2025 - 6 Ca 1843/24 - abgeändert:

 Die Klage wird abgewiesen. 

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.