Datum: 23.09.2026
Aktenzeichen: 21 Sa 60/25
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 1. Oktober 2025 - 18 Ca 1863/25 - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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