Zum Inhalt springen

Datum: 23.09.2026

Aktenzeichen: 21 Sa 60/25

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 1. Oktober 2025 - 18 Ca 1863/25 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.