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Datum: 09.04.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 37/24
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 9. Juli 2024 - 2 Ca 352/23 -
abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 25. Oktober 2022 hinaus fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Maschinenbediener im Werk G. bis zur Rechtskraft des
vorliegenden Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.