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Datum: 05.03.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 39/24
I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen
- Kammern Radolfzell - vom 29. August 2024 - 7 Ca 314/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und Anschlussberufung in
geringem Umfang abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 581,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2023 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 581,85 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2023 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 95,77 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 2. November 2023 zu bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.163,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 2. November 2023 zu bezahlen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.