Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 24.11.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 41/25
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 4. April 2025 - 9 Ca 238/24 -
abgeändert:
1. Es wird festgestellt, dass das Guthaben der Klägerin auf ihrem Arbeitszeitkonto 64,33 Stunden per 15. April 2024
beträgt.
2. Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.